§ 2a NotSanG war ein richtiger und auch wichtiger Schritt nach vorn – aber kein Sprung in die therapeutische Freiheit. Von einer generellen Erlaubnis zur eigenständigen Heilkundeausübung kann und sollte auch keine Rede sein. Denn bei aller Anerkennung an die Komplexität der Notfallsanitäterausbildung, muss jedoch die eigene Bescheidenheit und Anerkennung ebenfalls kultiviert werden, dass Notfallsanitäter … Weiterlesen Notarztruf im Rahmen von § 2a NotSanG nicht obligat – u.U. aber ratsam
Notarztruf im Rahmen von § 2a NotSanG nicht obligat – u.U. aber ratsam