(TF) Zu recht weißt der DBRD in seiner Stellungnahme vom 20.10.2019 auch daraufhin, dass die Verabreichung von Betäubungsmitteln (im Rettungsdienst in der Regel Morphin) für den Notfallsanitäter – trotz anderweitiger Aussagen – wenn, nur über § 34 StGB zu rechtfertigen ist. „Auch der in der Begründung zum Änderungsantrag gemachten Behauptung einer durch Landesvorgaben rechtssicheren Anwendung … Weiterlesen Schlaglicht: Betäubungsmittel im Rettungsdienst