In Teil 4a unserer Todesserie hatten wir einen Überblick über die Bestattungsgesetze der Bundesländer gegeben, Besonderheiten, Ausnahmen und allgemeine Regelungen, zumindest die, die in unseren Augen für die Notfallmedizin wichtig sein könnten, gegeben.
In unserem heutigen Beitrag wenden wir uns explizit dem schönen Niedersachsen zu, nicht auch zuletzt deswegen, weil wir dort arbeiten. Hinsichtlich der Todesfeststellung, der Leichenschau, aber auch bezüglich der Todesbescheinigung haben wir einen Algorithmus entwickelt, der den gesetzlichen Vorgaben gerecht werden und diesen entsprechen soll. Begleitend dazu haben wir auch eine Kurzzusammenfassung zu diesem Algorithmus beigepackt. Hier möchten wir die – spezielle in Niedersachsen geltenden – Anforderungen, dies es unserer Auffassung nach gilt zu beachten, etwas erläutern.
Auch wenn beides auf die in Niedersachsen geltenden Regelungen zugeschnitten ist, so lässt sich der Algorithmus gleichwohl auf andere Bundesländer durchaus adaptieren, wobei natürlich auf die jeweils einschlägigen Besonderheiten zu achten ist. Eine eigene Zusammenfassung der einzelnen Bestattungsgesetze hatten wir in Teil 4a („Todesserie Teil 4a – Die Bestattungsgesetze der Bundesländer im Überblick„) vorgestellt.
Die beiden Dokumente findet ihr im Downloadbereich, oder auch hier:
Hilfreich kann auch hier sein: „Checkliste Todesfeststellung und äußere Leichenschau im Notarzt- und Notdienst“ (Todesserie Teil 2 – Interview mit PD Dr. Buschmann).
Fragen, Anregungen, Verbesserungsvorschläge, Korrekturen, oder einfach nur Feedback gerne jederzeit, entweder per Mail oder auch über unser Kontaktformular.
