Zwang, Zwangseinweisung und die Hintergründe beschäftigen uns gerade im Rettungsdienst immer wieder, können jedoch auch in der klinischen Notfallmedizin eine bedeutende Rolle spielen. Dabei gibt es viele Stolpersteine und auch die ein oder andere Falle.
Die Zwangsunterbringung ist ein, manchmal auch überschätzt, vermintes Gebiet. Dies liegt daran, dass wir es an dieser Stelle mit unterschiedlichen Rechtsgebieten zu tun haben, nämlich dem Zivilrecht, aber eben auch dem öffentlichen Recht. Dies ist nicht alleine die einzige Schwierigkeit. Denn wir haben dazu tretend noch den Umstand, dass wir es gerade im Zusammenhang mit der Unterbringung nach PsychKG (Psychisch-Kranken-Gesetz) mit 16 unterschiedlichen Gesetzen und damit auch zum Teil unterschiedlichen Regelungen zu tun haben.
Dies führt stellenweise zu Verwirrung und Unsicherheiten, auf zumeist allen Seiten.
Wir haben uns daher einmal dieser Thematik zugewandt und versucht einen groben Überblick zu geben. Natürlich sind wir uns bewusst, dass dies die Problematik nur anreißen kann. Gerade was die regionalen Besonderheiten anbelangt ist es wichtig, sich individuell mit den regionalen Gegebenheiten und gesetzlichen Vorgaben auseinanderzusetzen. Gleichwohl können, wenn ein gewissen Grundverständnis für die Thematik und die Problematik vorhanden ist, einige Unsicherheiten ausgeräumt werden.
Im Rahmen einer erneuten Vortragssession bei Now-To-GO, now-to-go meets #foam, hatten wir die Gelegenheit einen Vortrag über genau das besagte Thema zu halten.
Die in unseren Augen allerwichtigsten Punkte haben wir in ein übersichtliches Handout gepackt, dieses kann gerne heruntergeladen werden.
Der am 17.04.2021 gehaltene Vortrag („Bist Du nicht willig, so brauch ich Gewalt!“) kann jederzeit bei youtube, auf unserem Kanal, gerne nochmals nachgeschaut werden. Ergänzend zu diesem Vortrag haben wir uns in einer weiteren Podcastfolge über das Thema unterhalten. Der Podcast zu dem Eingangsfallbeispiel (gestürzte Reiterin), „Das Gegenteil von Gut, ist eben doch gut gemeint“ (zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 15.02.2020) kann hier, oder auf Podcastplattformen erneut angehört werden.
Wir wünschen viel Spaß beim Anhören und freuen uns auf Feedback. Ein kleines Gewinnspiel (im Podcast haben wir eine „affige Hörerfrage“ versteckt; zu gewinnen gibt es einen – ansonsten nicht käuflich zu erwerbenden – Patch mit unserem Logo) ist auch mit dabei. Der Rechtsweg ist aber leider ausgeschlossen. Viel Erfolg!
Diese Podcastfolge gibt es auch überall dort, wo es Podcasts gibt. Über eine positive Bewertung bei iTunes würden wir uns natürlich freuen.
Fragen, Kritik, Anregungen, oder einfach nur Feedback ist jederzeit willkommen.
S h o w n o t e s
- Henking/Vollmann (Hrsg), Zwangsbehandlung psychisch kranker Menschen, 2015
- Marschner/Lesting/Stahmann, Freiheitsentziehung und Unterbringung, 6. Aufl., 2019
- Palandt, BGB, 79. Aufl., 2020
- Hewer/Rössler/Messer (Hrsg.), Die psychiatrische Notfallmedizin, 3. Aufl., 2017
- Spickhoff, Medizinrecht, 3. Aufl., 2018
- S2K-Leitlinie „Notfallpsychiatrie“, Stand 13.04.2019, AWMF-RegNr. 038-023
- S3-Leitlinie „Verhinderung von Zwang: Prävention und Therapie aggressiven Verhaltens bei Erwachsenen“, Stand 10.09.2018, AWMF-RegNr. 038—022
- Geringer et. al., Nach der Reform ist vor der Reform, Nervenarzt 2018 https://doi.org/10.1007/s00115-018-
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