Der Wunsch zu sterben ist mit vielen Ängsten, Unsicherheiten und nicht nur rechtlichen Fragen verbunden. Wir finden absolut zu recht.
Es ist unserer Auffassung nach Aufgabe von all denjenigen, die in medizinischen Bereichen arbeiten, die Würde eines jeden Patienten ohne wenn und aber zu achten und zu schütze und zwar unabhängig von dessen Geschlecht, Herkunft oder Religion. Es klingt pathetisch und manchesmal vielleicht auch etwas lapidar. Dies ist es jedoch nicht im Ansatz. Ganz im Gegenteil: Es sollte in unseren Augen die fundamentale Grundlage für alle darstellen, die im Bereich der Patientenversorgung beteiligt sind.
Es darf unserer Auffassung nach aber nicht vergessen werden, dass auf allen Seiten Menschen beteiligt sind. So sehr wir immer die Patientenautonomie, den Patientenwunsch und damit immer auch dessen Menschenwürde in den Vordergrund stellen, so sehr muss man aber im gleichen Atemzug auch an diejenige denken, von welchen z.B. erwartet wird, dem Patienten einen Sterbewunsch zu erfüllen. Dies stellt in unseren Augen ein ganz, ganz schwieriges Spannungsfeld dar und zwar auf allen Ebenen.
In einem aktuellen Artikel im ärzteblatt.de wird dieses Spannungsfeld zu recht angesprochen.
Unserer Auffassung nach ist es wichtig Ärzten zu ermöglichen, den Wunsch von Patienten nach einem begleiteten und würdevollen Tod erfüllen zu können und so diesen Dienst am Patienten nicht nur straffrei, sondern gerade auch standesrechtlich angriffsfrei erfüllen zu können. Das eine solche Regelung natürlich nicht grenzen- und schrankenlos erfolgen kann und darf, versteht sich unserer Auffassung nach dabei von selbst.
Aber und dass sollte ebenfalls ganz klar und unmissverständlich sein, darf es nicht zu Regelung führen, welche einen Arzt zwingt, genau dies tun zu müssen.
Denn ebenso wie die wohl überlegte Entscheidung eines einwilligungsfähigen Patienten zu sterben ohne Einschränkung zu akzeptieren ist, ist die Entscheidung eines Arztes, diesem Wunsch nicht Folge leisten zu wollen oder zu können – z.B. weil religiöse, weltanschauliche oder ethische Überzeugungen dem entgegen stehen – gleichsam in vollem Umfang beachtlich.
Annex zu unserem Kurzkommentar:
In einem ausführlichen Podcast hatten wir uns im Übrigen genau auch mit dieser Fragestellung kritisch auseinandergesetzt:
