Der Deutsche Feuerwehr Verband hat ein Positionspapier zur Änderung des Notfallsanitätergesetzes herausgebracht. Über 5 Seiten wird hierbei Stellung von einem Volljuristen, dem Justiziar des Verbandes, Herrn Müssig, genommen.
Nicht nur die Art und Weise, sonder und insbesondere die zum Teil fachlich mehr als fragwürdigen Darstellungen lassen einen sehr, sehr faden Beigeschmack, um es mal ganz, ganz vorsichtig zu formulieren. Es drängt sich ferner der starke Verdacht auf, dass der Autor auch nicht weiß, oder nicht zu wissen scheint, worum es eigentlich geht.
Das Positionspapier findet sich hier: https://www.feuerwehrverband.de/app/uploads/2021/02/DFV-Positionspapier-Notfallsanitaeter-und-Heilkunde.pdf
Eine Zusammenfassung dessen hatte der DFV auf Facebook veröffentlicht. Dort haben wir den Beitrag geteilt, verbunden mit einer Art „offener“ Brief. Wir möchten diesen auch hier mit Euch teilen, nicht jeder hat Facebook.
Lieber DFV,
lieber Herr Müssig,
warum schreiben Sie, insbesondere Sie Herr Müssig, als Jurist so etwas, was fachlich äußerst fragwürdig ist und aus dem Zusammenhang gerissen letztlich nur große, große Verunsicherung hervorruft?
Auf drei Dinge wollen wir hier eingehen:
Von einer angemessenen Rechtssicherheit und der fehlenden Notwendigkeit einer Novellierung zu sprechen, diskreditiert in unseren Augen nicht nur das Parlament und den Bundesrat und all diejenigen, die an der Gesetzesänderung beteiligt waren, sondern auch einen ganzen Berufstand. Es zeigt aber auch, dass die alte Rechtslage von Ihnen schlicht verkannt wurde und der Eindruck entsteht, dass Ihnen die tatsächlichen Berührungspunkte zur Präklinik fehlen.Nun mag diese Aussage von Ihnen als Meinung gewertet, sich daher fachlich einer Überprüfung entziehen. Und die Meinungsfreiheit ist, dass sagen wir ganz ohne Hohn, ein wichtiges Gut. Aber solch eine Aussage ist in unseren Augen genau dass, was wir in unserem Kommentar (Der Jurist als Schreckgespenst – https://dierettungsaffen.com/…/der-jurist-als…/) auch meinten. Es ist letztlich Öl ins Feuer gießen.
Wenn Sie des Weiteren schreiben „Die neue Vorschrift ändert nichts an der Tatsache, dass auch mit einer Heilkunde- befugnis weiterhin insbesondere jede invasive Tätigkeit am Patienten eine Körper- verletzung im Sinne des § 223 StGB darstellt.“ ist dies für den Nicht-Juristen mehr als missverständlich und verschweigt fachlich wichtige Aspekte. Denn Sie unterschlagen schlicht, dass ein Patient auch in eine Körperverletzung rechtswirksam einwilligen kann. Nach dem das gesetzliche Verbot aus dem Heilpraktikergesetz in den, in § 2a NotSanG geregelten Fällen entfällt, wäre eine solche Einwilligung des Patienten auch dem Notfallsanitäter gegenüber wirksam, da dieser nicht länger § 134 BGB entgegen stehen würde. Eine Körperverletzung läge somit gerade nicht vor.
Indem Sie im Übrigen schreiben, dass auch das Pflegepersonal im Krankenhaus von dem Heilkundevorbehalt befreit sein müsste (um bei auftretenden Notfällen, auch ohne Arzt agieren zu können), da es ansonsten eine Ungleichbehandlung gegen über dem Notfallsanitäter darstelle, zeigen Sie leider sehr deutlich in unseren Augen, dass Sie tatsächlich wenig Berührungsprunkte mit der Notfallmedizin zu haben scheinen. Anders als bei Einsätzen auf der Straße, ist im Krankenhaus immer ein Arzt, zumindest in Rufweite, weshalb es regelhaft keine Situationen wie im Rettungsdienst geben kann. Somit können beide Situationen nicht im Ansatz verglichen werden. Wobei es aus unserer Sicht auch keinen Grund gäbe, nicht auch über eine solche Befreiung in Bezug die Pflegeberufe nachzudenken. Das allerdings liegt nicht in der Hand des Präklinik.
Wir bedauern es, dass durch solche Beiträge, wie von Ihnen, es immer und immer wieder zu Unmut, Unsicherheit und Angst nicht nur unter den präklinisch tätigen Notfallsanitätern kommt, sondern auch immer wieder ein Keil zwischen die ärztlichen und die nicht-ärztlichen Kollegen im Rettungsdienst getrieben wird. Aber und das finden wir an dieser Stelle ganz besonders traurig, die Verunsicherung in der Bevölkerung und damit bei Patienten und Patienten von morgen, weiter angefacht wird.
Es wäre wünschenswert, wenn man insgesamt zu einer vernünftigen Kultur der Auseinandersetzung finden könnte.
https://www.facebook.com/Rettungsaffen/posts/267778458032887?notif_id=1613502001219199¬if_t=page_post_reaction&ref=notif
Einwenig wie Hohn klingt auch die Anmerkung in dem Positionspapier, dass eine Änderung des NotSanG, auch mit einem erhöhten Dokumentationsaufwand verbunden sein würde. Jeder, der sich mit dem Dokumentationserfordernis im medizinischen Kontext, aber auch im Rettungsdienst auseinandersetzt, weiß, dass dem nicht so ist. Vielmehr drängt sich ein weiteres Mal der Gedanke auf, dass durch solche und vor allem falsche Aussagen, schlicht und ergreifend nur negative Stimmung erzeugt werden soll. Warum dies allerdings erfolgt, können wir nicht sagen, da es entgegen der Mitgliederinteressen sein dürfte.
Witzig und das sei uns gestattet zu sagen, ist jedoch, dass das Positionspapier eine Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf der Bundesregierung darstellt – daher die „Empfehlung“ des DFV, dass es einer Gesetzesänderung nicht bedarf -, jedoch datiert auf den 12.02.2021 ist, also an dem Tag, an dem der BUNDESRAT den Gesetzesentwurf verabschiedet hatte, man könnte sage: verspätet. Leider bleibt jedoch die schlechte Stimmungsmache, mit mehr als zweifelhaften Argumenten.

Leider hat sich der DFV hier total blamiert.
Schade. Der Wille zur Professionalität für diesen Fachberuf ist hier offensichtlich nicht vorhanden. Da wo die Feuerwehr Rettungsdienst betreibt, werden im Vergleich zu anderen FW-Aufgaben, bekanntlich die mit Abstand meisten Einsätze erbracht. Es wird allerhöchste Zeit für den DFV sich hier endlich den Realitäten zu stellen. Wirklich schade, dass dieser wichtige Verband den Moment so sehr verpasst bzw. verpatzt.
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