
Ein Podcast ist ein tolles Medium, dem wir uns nicht entziehen können, aber vor allem nicht wollen.Wir fangen heute damit an und unterhalten uns über die Frage, wann fangen wir überhaupt mit einer Reanimation an, wann hören wir damit auf und was gibt es da für Eckpfeiler.
Im Downloadbereich haben wir ein Handout bereitgestellt. Es ist ein Kurzzusammenfassung mit ergänzenden Hinweisen. (Download: Kurzzusammenfassung – Reanimation! Sollen wir anfangen?!)
Wir freuen uns über Feedback und konstruktive Kritik. Viel Spaß beim Anhören.

S h o w n o t e s :
Ondruschka B, Buschmann C, in NOTARZT 2019, 35, 283-291
ERC Leitlinien, Kapitel 11 der Leitlinien zur Reanimation 2015 des ERC in NuR 2015, S. 1040
LG Deggendorf, Beschl. 13.09.2011, Az. 1 Ks 4 Js 7438/11
BGH, Urteil vom 03.07.2019, Az. 5 StR 132/18
Kurz zu mir, ich arbeite als NotSan in einer Notaufnahme eines Maximalversorgers.
Unter dem Aspekt, dass der Patient bei EIntreffen bereits Reanimationspflichtig ist, sind die Ausführungen richtig Jetzt erlebe ich es aber im Alltag so, dass diese Aussage auf alle Fälle übertragen wird.
Ich verlege aus der Notaufnahme einen Patienten nach Hause / Pflegeheim / whatever mit DNR / DNI (ggf. DNE do not escalate oder DNO do not operate) und über gebe das so an die Kollegen. Und es kommt immer die Antwort „ist doch für mich eh nicht relevant, im Rettungsdienst muss ich sowieso immer reanimieren“.
Wenn dieses Thema aufgegriffen wird, gibt es mehr als nur den Reanimationspflichtigen Patienten bei Eintreffen, es gibt auch die Sekundäreinsätze unter DNI / DNR. Es gibt auch die palliativen Patienten Zuhause mit Zustandsverschlechterung. Usw.
Das heißt, das Thema „CPR ja oder nein“ ist leider nicht abschließend betrachtet worden.
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Zunächst freuen wir uns immer über ein öffentliches Feedback; eine Anmerkung sei uns gestatt: Sowohl im Podcast als auch im Handout haben wir die Frage einer Patientenverfügung und damit nach dem Patientenwillen (was eine DNI/DNR letztlich ist) aufgeworfen, wenngleich dies natürlich auch ausführlicher möglich gewesen wäre, dies bitten wir uns nachzusehen. Das aber der Patientwille jegliche Handlungen bestimmen, sollte indes nicht in Frage stehen.
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