Der Dorn im Auge mancher ärztlichen Verbände, der Notfallsanitäter?

(TF) Es ist Bewegung in der Angelegenheit, nicht nur medial, sondern auch auf politischer Ebene. Ob es aber einen wesentlichen und dringend benötigten Fortschritt, mit den damit verbundenen Veränderung geben wird, wird sich zeigen. Das unsere Seite, also die des Notfallsanitäters, Gehör findet, hat u.a. der DBRD und insbesondere Marco König, veranlasst. Mit der entsprechenden Nachdrücklichkeit wird an diesem Thema festgehalten. Die wichtigen und zentralen Punkte werden immer wieder dargestellt. Am 26.11.19 hat in Berlin ein Fachgespräch im Gesundheitsausschuss mit vielen ärztlichen Verbänden, zwei Innenministerien, dem DRK Baden-Württemberg und dem DBRD statt gefunden. Auf einer Faceabook-Seite des DBRD findet sich eine gute Zusammenfassung des Gespräches.

Aus der Zusammenfassung wird in erschreckender Art und Weise deutlich, dass manche Vertreter der ärztlichen Zunft nicht richig über das Kernthema Bescheid gewusst zu haben scheinen, wie die ein oder andere Aussage schonungslos entlarvt. Zumindest scheint es an einem differenzierten Problemverständnis zu mangeln.

Rückbwlick Fachgespräch zum Notfallsanitäter

(…)

Folgende Verbände waren zum Fachgespräch eingeladen und haben teilgenommen:

  1. Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU)
  2. Deutscher Berufsverband Rettungsdienst e. v. (DBRD)
  3. ARGE RettRecht
  4. Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst e.V. (ÄLRD)
  5. Bundesärztekammer (BÄK)
  6. Bundesvereinigung der Arbeitsgemeinschaften der Notärzte Deutschlands e. V. (BAND)
  7. DRK Baden-Württemberglol
  8. Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. (DIVI)
  9. Ministerium für Inneres und Sport Sachsen-Anhalt
  10. Ministerium des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz
  11. Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V./Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V.

Jeder Verband hatte in der o. g. Reihenfolge die Möglichkeit ein dreiminütiges Statement abzugeben. (…) König wies bei seinem Eingangsstatement daraufhin, dass es eine noch nie dagewesene Unruhe unter den Rettungsdienstmitarbeiter gibt. Dazu beigetragen haben insbesondere die fehlende Wertschätzung und Unwahrheiten in den Stellungnahmen von vielen ärztlichen Fachgesellschaften und Verbänden. „Wir brauchen keine falschen Daten und Fakten, sondern müssen die Realität widerspiegeln“, so König. „Die Notfallsanitäter sind die einzige Berufsgruppe in Deutschland die ihre regelhafte Tätigkeit im Rechtfertigendem Notstand auszuüben hat. Über fünf Jahre hatten die Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Zeit gehabt, den Pyramidenprozess auf die Straße zu bringen. Leider ist dies in vielen Rettungsdienstbereichen noch Fehlanzeige. Auch der Telenotarzt kann nicht die Lösung für das Problem sein, da es ansonsten eine Aufschaltung zu jedem Einsatz ab Sauerstoffgabe aufwärts bedeuten würde“, so König weiter. Er schloss sein Statement damit, dass der Gesetzesantrag des Bundesrates ein erster und wichtiger Schritt sei und dieser bitte vom Bundestag unterstützt werden sollte. Aber um aus dem Rechtfertigendem Notstand herauszukommen, bedarf es eine Novellierung des Heilpraktikergesetzes und des Betäubungsmittelgesetzes.

Für eine Änderung zu mehr Rechtssicherheit sprachen sich auch die Vertreter der Länder sowie das DRK Baden-Württemberg aus.

Leider hatten die Notfallsanitäter vor der Anhörung im Gesundheitsausschuss nur von der DIVI, die nun auch eingeladen war, eine realistische Einschätzung zu der Rechtsunsicherheit und Zuspruch erfahren. Von den anderen ärztlichen Verbände fehlte aber auch in dem Fachgespräch der notwendige Rückhalt, um endlich gemeinsam zu einer Lösung zu kommen.

So fielen z. B. folgende Zitate, die uns leider mehr als nachdenklich machen, da sie entweder falsch oder am Thema vorbei waren:

  • „Nur in 3 % der Einsätze führen Notfallsanitäter invasive Maßnahmen durch.“
  • „Der RTW kommt bei einer Reanimation im Mittel nach sieben Minuten und der Notarzt nach 10 Minuten am Einsatzort an. Wegen den drei Minuten bedarf es keine Änderung.“
  • „Es gibt viele Notfallsanitäter mit Ergänzungsprüfung, die dadurch weniger qualifiziert sind als die dreijährig ausgebildeten Notfallsanitäter.“ Es wurde als Beispiel herangezogen, dass man ja erst als Rettungssanitäter prüfungsfrei Rettungsassistent geworden sein kann und nun die Ergänzungsprüfung mit einem kurzen Vorbereitungslehrgang durchläuft.
  • „Notärzte haben in Deutschland eine notfallmedizinische Fortbildungspflicht.“
  • „Es gibt keine Urteile. Daher ist es nur eine gefühlte Rechtsunsicherheit der Notfallsanitäter.“

Es gab zwei große Themenblöcke, auf die die Abgeordneten Antworten haben wollten.

  • Rechtfertigender Notstand
  • Haftung

Medizinrechtler Frank Sarangi unterstütze die Aussage von König, dass es beim § 34 StGB um Ausnahmetatbestände geht. Man könne schlecht argumentieren, dass es sich bei einer üblichen Berufsausübung um einen Ausnahmetatbestand handelt, wenn der tausende Male am Tag in Deutschland stattfindet. (…)

Der DBRD wird weiter Gespräche mit den Ausschussmitgliedern führen und an einer zufriedenstellenden Lösung mitarbeiten. Wir werden weiter berichten.

Quelle: DBRD, (Markierungen und Hervorhebungen im Text, erfolgten durch den Verfasser)

Im Zusammenhang mit dem Post „Der Notfallsanitäter als Feindbild der Ärzteschaft“, wurden wir kritisiert und aufgefordert mit dem „Ärzte – Bashing“ aufzuhören. Aber bereits damals ging es nie darum ein Gruppen-Bashing zu betreiben. Bereits in dem Post war ferner eingeräumt worden, dass der Titel provokant gewählt war, die Provokation aber ein durchaus zulässiges Stilmittel darstellt.

Wenn nun Verbände, die bestimmte Berufsgruppen vertreten, schlichtweg Unwahrheiten, Blödsinn und waghalsige Vermutungen aufstellen und in den Äther raushauen, dann muss dies auch gesagt und in den Mittelpunkt gerückt werden dürfen. Das wiederum hat aber mit einem pauschalisierten Bashing nichts zu tun.

Erschreckend und nachdenklich macht auch die Überlegung, dass Triebfeder solcher Aussagen und Behauptungen, scheinbar und offenkundig die unreflektierte Verteidigung alter Refugien zu sein scheint, ohne die Realität und die sich hieraus ergebenden Probleme zu kennen, oder zumindest ausreichend zu verstehen.

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