(TF) Am gestrigen Sonntag hat nun auch der DBRD folgendes veröffentlicht: „STELLUNGNAHME DES DBRD ZUM ÄNDERUNGSANTRAG AUSSCHUSSDRUCKSACHE 19(14)108.1 VOM 11.10.2019 DER FRAKTIONEN DER CDU/CSU UND SPD ZUR ÄNDERUNG DES § 4 NOTFALLSANITÄTERGESETZ“.
Eine wirklich gute und zutreffende Darstellung. In zutreffender und der Sachlage angemessenen Art und Weise wird auf die Probleme, die im Zusammenhang mit der Thematik bestehen, eingegangen.
Begrüßenswert sind insbesondere folgende Ausführungen:
„Die immer wieder angeführte Behauptung, dass eigenverantwortlich getroffenen Entscheidungen im Rahmen der Patientenversorgung eine Belastung für den Notfallsanitäter darstellen würden, ist falsch. Die Belastung erwächst aus der aktuell vorliegenden Rechtsunsicherheit. Anders als behauptet erfüllt dieser Entscheidungsrahmen den aus dem Ausbildungsziel abzuleitenden Kernauftrag des Notfallsanitäters und ist wesentlicher Bestandteil der Attraktivität des Berufsbildes. Nun zu argumentieren, genau diese Erfüllung des Ausbildungsziels führe zu Belastungen und sei zu vermeiden, ist mehr als irritierend und lässt es an Wertschätzung gegenüber dieser Berufsgruppe mangeln, die sich genau für dieses Ausbildungsziel entschieden hat.“
Denn tatsächlich stellt weniger die konkrete Patientenversorgung die Belastung dar, von den immer gegebenen psychischen Belastungsfaktoren, welche diesem Berufsbild immanent sind, mal abgesehen, sondern die Tatsache, dass der Notfallsanitäter häufig in einer rechtlichen Grauzone arbeiten, handeln und Entscheidungen treffen muss.
Insoweit bleibt tatsächlich zu hoffen, dass alle die von verschiedenen Seiten vorgebrachten Argumente im Gesetzgebungsverfahren Gehör finden und es zu der, vom Bundesrat vorgeschlagenen Änderung des Notfallsanitätergesetzes kommt. Es wäre ein wichtiger und richtiger Schritt.