Transportverzicht und Transportverweigerung – ein Leserbrief DER RETTUNGSAFFEN in „retten!“

Schon länger begleitet uns, die Rettungsaffen, die Thematik des Transportverzichts (der Patient möchte gerne mit dem RTW ins Krankenhaus gefahren werden, obgleich keine Notfallindikation vorliegt) und die der Transportverweigerung (wir sind zwar der Auffassung, dass eine Transportindikation besteht, der Patient will aber nicht mit).

Bereits im Januar dieses Jahres hatten wir hierzu einen Gastauftritt bei den Pin-up-docs.

„Transportpflicht im Rettungsdienst“ – ein Gastbeitrag bei den Pin-Up-Docs in der Folge vom Januar“. In unserem Blogbeitrag hierzu hatten wir uns auch allen 16 Rettungsdienstgesetzen gewidmet.

Im Februar hatten wir, nachdem wir immer abermals zu dieser Thematik angesprochen wurden, uns dann in einer eigenen Podcast-Folge mit dieser Problematik auseinandergesetzt. Des Patienten Wille ist sein Himmelreich?!? Transportverweigerung im Rettungsdienst (Podcast-Folge)

Außerdem haben wir diese Problematik in unserem Rettungsaffenhandout nochmals zusammengefasst: TRANSPORTVERWEIGERUNG – Wenn der Patient nicht will

Nach dem im April die Corona-Pandemie ihren Lauf nahm und wir abermals von verschiedenen Seiten angesprochen wurden, wie es denn sei, wenn wir es nicht mit einer Transportverweigerung zu tun hätten, sondern unsererseits ein Transportverzicht erklärt werden würde (sei es, weil der Patient nun überhaupt gar kein Notfallpatient ist, oder sei es, dass eine Behandlung im Krankenhaus nicht gewährleistet werden kann, z.B. auch wegen einer pandemischen Überlastung), hatten wir uns abermals mit dem Thema auseinandergesetzt und eine Taschenkarte „Transportverzicht durch den Rettungsdienst“ zusammengestellt. Sie soll gerade im Rettungsdienst als Hilfestellung in schwierigen Situationen dienen. Darüber hinaus hatten wir uns in einer weiteren Podcast-Folge genau hierrüber unterhalten: TransportVERZICHT: Unter normalen und besonderen Umständen (Podcast-Folge). In dem ebenfalls wieder erstellen Rettungsaffenhandout (TRANSPORTVERZICHT unter normalen und besonderen Umständen) haben wir wieder die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte schriftlich zusammengefasst.

Wir stellten immer wieder fest, dass es in diesem Zusammenhang nie auf die Geschäftsfähigkeit des Patienten ankommt, sondern einzig auf dessen Einwilligungsfähigkeit. Trotzdem begegnet man doch auch heute immer wieder der gegenteiligen Aussage. Dies aber ist falsch, worauf wir in einem weiteren Blogbeitrag nochmals asudrücklich eingegangen sind: TransportVERWEIGERUNG und TransportVERZICHT – Was gleich scheint, ist es noch lange nicht / Geschäfts- und Einwilligungsfähigkeit sind es jedenfalls NICHT!!!

Da in einem Beitrag „Nichts für den Rettungsdienst- und jetzt?“ (https://doi.org/10.1055/a-0962-4123) in retten! 2020, Seite 158ff wieder in diesem Zusammenhang von der „vollen Geschäftsfähigkeit“ die Rede war, hatten wir uns an den Verlag gewandt und unsere fachliche Kritik geschildert. Absolut offen, professionell und auch erfreut über unseren Hinweis, bat man uns einen Leserbrief zu verfassen. Auch die Autoren reagierten absolut sachlich und freundlich.

Unser Dank und ein großes Lob für absolut professionelle und wissenschaftliche Arbeit geht daher an den Thieme-Verlag und dessen Mitarbeiter.

Unseren Leserbrief haben wir in unseren Downloadbereich eingestellt; dort kann er heruntergeladen werden, allerdings wollen wir darauf hinweisen, dass eine Verwendung nur zu privaten und nicht kommerziellen Zwecken gestattet ist.

Angemerkt sei noch, dass es nicht im Ansatz schlimm oder gar verwerflich ist, dass im medizinischen Kontext immer mal wieder juristische Begrifflichkeiten verwechselt werden. Wir finden nur, dass auch an dieser Stelle gerade der #FOAM-Gedanke unverzichtbar ist. Allerdings heißt free open access medical education in unseren Augen aber nicht und darf es nicht heißen, dass man sich frisch, fromm, fröhlich und frei an dem geistigen Eigentum anderer bedienen kann, wie am Essensbuffet, um seinen eigenen Teller damit zu schmücken. Denn wissenschaftliches Arbeiten setzt immer auch einen ordentlichen und fundierten Quellennachweis voraus. Thieme hat genau das in unseren Augen absolut erfüllt.

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit Deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Twitter-Bild

Du kommentierst mit Deinem Twitter-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit Deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s