Kann etwas da sein, was gar nicht nachweisbar ist? (Podcast-Folge) zu Urteil LG Darmstadt 30.01.2020

Pünktlich zu Nikolaus öffnen wir ein weiteres Türchen in dem gemeinsamen #FOAM_Adventskalender.

In einer kurzen Podcastfolge unterhalten wir uns über ein Urteil des LG Darmstadt vom 30.01.2020 (Az. 15 O25/19). Es geht um eine Klage eines Vereins gegen einen Homöopathie-Hersteller. Dem Beklagten sollte verboten werden ein Mittel mit dem Namen „HCG C30 Globuli“ unter diesem Namen weiter zu vertreiben.

Das LG Darmstadt wies die Klage ab. In der Quintessenz sagte es, was nicht nachweisbar ist, kann dennoch da sein. Wie wir finden, eine – nicht unbedingt positive – bemerkenswerte Feststellung.

Viel Spaß beim Anhören.

Der Rettungsaffenpodcast – Kann etwas da sein, was gar nicht nachweisbar ist? Kurzbeitrag zu Urteil des LG Darmstadt vom 30.01.2020

SHOWNOTES

Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 30.01.2020, Az. 15 O 25/19

„Was nicht nach­weisbar ist, kann trotzdem da sein“ Artikel aus LTO vom 18.02.2020

4 Gedanken zu “Kann etwas da sein, was gar nicht nachweisbar ist? (Podcast-Folge) zu Urteil LG Darmstadt 30.01.2020

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