Wenn aus Versehen ein Mord geschieht

(TF) Es muss nicht immer ein Unglück sein, es kann auch pure kriminelle Energie dahinter stecken.

In dem Beitrag „Tödliche Verwechslung“ hatte ich von einem Fall aus Neumünster berichtet. Hier war es zu einer Medikamentenverwechselung gekommen, in Folge derer die betroffene Patientin verstarb. Das ganze war eine unglückliche Verkettung tragischer Umstände, also ein Unglücksfall.

Kriminell wird es jedoch dann, wenn dem Fehler das Schweigen folgt und aufgrund des Schweigens der Patient verstirbt. Wenn also keine Gegenmaßnahmen ergriffen werden, sondern der Fehler vertuscht wird, aus welchen Gründen auch immer. Dann wird der Tod des Patienten billigend in Kauf genommen. Dann kann aus einer fahrlässigen Straftat eine vorsätzliche werden und nicht irgendeine, sondern Mord (§ 211 StGB).

Im Mai diesen Jahres hat das Landgericht Landshut zwei Altenpflegerinnen und einen Altenpfleger wegen versuchten Mordes durch Unterlassen zu Freiheitsstrafen verurteilt, wie der BR24 berichtete. Dem Urteil liegt folgender Sachverhalt zugrunde, soweit dieser in der Meldung dargestellt worden ist: Eine Pflegekraft hatte bei der Medikamentenausgabe Medikamente vertauscht, was erst bemerkt wurde, als der später verstorbene Patient diese schon geschluckt hatte. Die Vorgesetzte der verantwortlich handelnden Pflegerin soll, so stellte es das Gericht im Verfahren fest, eine Aufklärung der Verwechslung verhindert haben. Ein weiterer Kollege, welcher von der Verwechslung etwas gewusst, aber nichts unternommen haben soll, wurde im Rahmen des Verfahrens ebenfalls zur Verantwortung gezogen und gleichsam verurteilt.

Was heißt dass nun für uns im Rettungsdienst oder in der Klink? Aus Kollegialität eben mal „wegschauen“, kann, muss es aber nicht, ein Platz in der ersten Reihe eines Schwurgerichtsverfahrens werden und hier ist nicht der Zeugenstuhl gemeint, sondern der Platz gegenüber den freundlichen Damen und Herren der Staatsanwaltschaft.

Ob nun aus Gründen des kollektiven Betriebsschutzes geschwiegen wird, oder um den Kollegen zu schützen, sei jenseits der Moral nun einmal dahingestellt. Ist die Situation unklar, sollte unbedingt ein Strafverteidiger/Strafverteidigerin konsultiert werden. Das kann uU. gut investiertes Geld sein, wenn man nicht so oder so eine Rechtsschutzversicherung hat.

5 Gedanken zu “Wenn aus Versehen ein Mord geschieht

  1. So ärgerlich das jetzt ist – es gibt nur ganz wenige Zusatzversicherungen in der Rechtsschutz, die Strafrecht abdecken. Grundsätzlich schließt Vorsatz eine Kostenübernahme aus.

    Like

      1. Das mit der Provision hätte ich jetzt nicht unterstellt.

        Aber: „Bei dem Vorwurf eines Verbrechens besteht kein Versicherungsschutz. Bei Vorsatztaten besteht Versicherungsschutz, solange keine rechtskräftige Feststellung wegen vorsätzlicher Begehung einer Straftat erfolgt. Bei Verurteilung (Vorsatztat) sind die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten.“
        Klartext: Wird derjenige rechtskräftig verurteilt, besteht keine Leistungspflicht und die erbrachten Leistungen sind zurückzuerstatten.

        Like

      2. Vollkommen richtig, aber es geht auch um die Kostenübernahme zB im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens und das ist kein Standard, wenngleich es nicht die einzige Versicherung ist, welche das anbietet.
        Und da wäre dann auch eine Einstellung hinsichtlich der Kosten abgedeckt.
        Wenn übrigens eine Verurteilung, wie in dem genannten Fall erfolgt, dürften allerdings die Kosten fürs Strafverfahren das kleinere Problem sein.

        Like

Kommentar verfassen

Trage deine Daten unten ein oder klicke ein Icon um dich einzuloggen:

WordPress.com-Logo

Du kommentierst mit deinem WordPress.com-Konto. Abmelden /  Ändern )

Facebook-Foto

Du kommentierst mit deinem Facebook-Konto. Abmelden /  Ändern )

Verbinde mit %s